Wer hat Anspruch auf Förderung?




Anspruch auf staatliche Förderung haben alle,
die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. *


* Ausnahme: Angestellte des öffentlichen Dienstes


Dazu gehören:

- Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

- Wehr- und Zivildienstleistende

- Bezieher von Lohnersatzleistungen

- Versicherte während der Kindererziehungszeit

- Selbstständige (kraft Gesetzes oder auf Antrag)

- Geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die
.. Versicherungsfreiheit verzichtet haben)


Gehören Sie dazu?

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